Unfall nach Vorfahrtsmissachtung auf der B275

HERBSTEIN
Zu einem Verkehrsunfall ist es am Dienstag gegen 15.45 Uhr auf der B275 in Herbstein gekommen. Ursache war nach Angaben der Polizei eine Vorfahrtsmissachtung.

Eine 18-Jährige aus dem Vogelsbergkreis war mit einem Leihwagen auf der B275 aus Richtung Rixfeld unterwegs. Sie wollte dem weiteren Verlauf der Bundesstraße in Richtung Herbstein folgen.

Zur gleichen Zeit wollte ein 50-Jähriger aus dem Main-Kinzig-Kreis vom Netto-Parkplatz auf die B275 in Richtung Rixfeld abbiegen. Dabei übersah er nach den bisherigen Erkenntnissen die 18-Jährige. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.

Der 50-Jährige wurde leicht verletzt und vom Rettungsdienst medizinisch versorgt. Er konnte anschließend noch an der Unfallstelle entlassen werden. Die Polizei beziffert den Gesamtsachschaden auf rund 20.000 Euro.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten außerdem fest, dass das Fahrzeug des 50-Jährigen nicht versichert war. Das stellt eine Straftat nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) dar.

Neben dem Rettungsdienst war eine Streife der Lauterbacher Polizei vor Ort.

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